Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE an die Aktionäre der HolidayCheck Group AG

RECHTLICHE HINWEISE

Wichtige Informationen zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot der Burda Digital SE an sämtliche Aktionäre der HolidayCheck Group AG

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die Unterlagen und Informationen zum öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (das „Delisting-Angebot“) der Burda Digital SE (die „Bieterin“) nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) und dem Börsengesetz („BörsG“) an die Aktionäre der HolidayCheck Group AG („HolidayCheck“) enthält.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die folgenden rechtlichen Hinweise zu lesen und deren Kenntnisnahme auf dieser Seite zu bestätigen, bevor sie auf die Seiten weitergeleitet werden, die Unterlagen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot enthalten.

Am 29. September 2021 hat die Bieterin ihre Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der HolidayCheck („HolidayCheck-Aktionäre“) anzubieten, im Rahmen des Delisting-Angebots ihre Aktien der HolidayCheck zu erwerben.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die am 29. Oktober 2021 veröffentlichte Angebotsunterlage („Angebotsunterlage“), die Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 des BörsG betreffend die Entscheidung der Bieterin vom 29. September 2021 zur Abgabe des Delisting-Angebots sowie weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot. Das Delisting-Angebot ist an die Aktionäre von HolidayCheck gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der HolidayCheck („HolidayCheck-Aktien“).

Das Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, insbesondere nach dem WpÜG, nach der WpÜG-Angebotsverordnung und dem BörsG. Ein öffentliches Angebot nach einem anderen Recht als dem der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere dem der Vereinigten Staaten von Amerika) führt die Bieterin mit diesem Delisting-Angebot nicht durch und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach sind von der Bieterin und den mit ihr gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG („Gemeinsam Handelnde Personen“) auch keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage oder des Delisting-Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt worden oder beabsichtigt. Die Bieterin und die Gemeinsam Handelnden Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer Rechtsvorschriften als der der Bundesrepublik Deutschland. Die HolidayCheck-Aktionäre können folglich auf die Einhaltung ausländischer Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nicht vertrauen.

Ein Angebot zum Erwerb von HolidayCheck-Aktien erfolgt nur und ausschließlich nach Maßgabe der in der veröffentlichten Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Ansonsten stellen die auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen und über diese Internetseite abrufbaren Dokumente kein Angebot an die HolidayCheck-Aktionäre zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von HolidayCheck-Aktien dar und beinhalten oder bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin. Die Bieterin behält sich eine Änderung der Bedingungen und Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit rechtlich zulässig, vor. Die Bieterin wird die Angebotsunterlage nur aktualisieren, soweit sie dazu nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein sollte.

Die Angebotsunterlage sowie mit dem Delisting-Angebot in Zusammenhang stehende Unterlagen werden ausschließlich nach den Bestimmungen des WpÜG verbreitet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage bzw. der mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehenden Unterlagen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage oder sonstige mit dem Delisting-Angebot in Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verteilt oder verbreitet werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstößt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen.

Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die Gemeinsam Handelnden Personen sind in irgendeiner Weise dafür verantwortlich, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Delisting-Angebot in Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Dies steht der Verbreitung der Angebotsunterlage (und der Annahme des Delisting-Erwerbsangebots) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nicht entgegen.

Das Delisting-Angebot kann von allen in- und ausländischen HolidayCheck-Aktionären nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Delisting-Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. HolidayCheck-Aktionäre, die das Delisting-Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Die Bieterin und die Gemeinsam Handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Delisting-Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker (handelnd als Vertreter für die Bieterin oder mit ihr verbundene Unternehmen) außerhalb des Delisting-Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Aktien der HolidayCheck erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf HolidayCheck gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden auf dieser Internetseite veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland erforderlich ist.

Soweit die Angebotsunterlage und andere Bekanntmachungen auf dieser Internetseite in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie „erwartet“, „glaubt“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „geht davon aus“, und „strebt an“ hin. Solche Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Bieterin und der Gemeinsam Handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die Gemeinsam Handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die nicht sicher vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der Gemeinsam Handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen habe.

ICH BESTÄTIGE ICH BESTÄTIGE NICHT